Warum muss ich den Schallschutz beachten?

Die DIN 4109 regelt den Schallschutz im Hochbau und hat einen ähnlichen Stellenwert wie der Wärme- oder Brandschutz. Anforderungen und Nachweise werden hier beschrieben. Die Anforderungen an den Schallschutz sind mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen zu schützen und somit gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Weiter ist der Schutz gegen Außenlärm sowie der Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben geregelt. Die Norm beschreibt aber nicht nur den Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Schallübertragungen aus einem fremden Wohn- oder Arbeitsbereich, sondern definiert sog. Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung und Trittschalldämmung. Sie markiert somit die Grenze zum Unzumutbaren und für den Gesundheitsschutz vertretbaren.  Der Schallschutz im Hochbau gilt im allgemeinen Wohnungsbau, insbesondere aber auch im Bereich von Schulen, Bibliotheken, Krankenhäusern, Öffentlichen Gebäuden, Bürogebäuden, Hotels und anderen Beherbergungsstätten um die zweckentsprechende Nutzung zu gewährleisten. Sollten die Anforderungen an den Schallschutz nicht eingehalten werden, entstehen Baumängel und es drohen Schadenersatzansprüche.

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Wie unterscheide ich zwischen Körper- und Luftschall?

Der Unterschied zwischen Körperschall und Luftschall liegt einfach ausgedrückt im Ausbreitungsmedium. Der Luftschall besteht aus der fortschreitenden Bewegung von Masseteilchen (Schwingungen) und breitet sich in Form von Schallwellen in Schallgeschwindigkeit (344m/s) aus. Die unterschiedlichen Frequenzen, die Anzahl der Druckänderungen pro Sekunde, erzeugen charakteristische Töne. Beispielsweise hat ein Pfeifen eine hohe Frequenz, das Rollen eines fernen Donners eine tiefe Frequenz. Frequenzen werden in Hertz (Hz) gemessen. Der Hörbereich eines jungen gesunden Menschen reicht von ca. 20 Hz bis ca. 20 kHz (20.000 Hz). Körperschall breitet sich in festen Körpern, Stahl, Holz, Wasser, Beton, Stein etc. aus. Hierzu gehören z.B. der Trittschall und ein Teil der Geräuschentwicklung von haustechnischen Anlagen. Eine Größe zur Beschreibung des Schalls ist das Dezibel „dB“.

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Was bedeutet eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für mich?

In erster Linie bedeutet eine bauaufsichtliche Zulassung eigenschaftsüberwachte Produkte, welche durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sind. Somit besteht höchste Qualitätssicherung und Planungssicherheit!

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.

Zitat Website DIBt:

Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Nachweis der Verwendbarkeit eines nicht geregelten Bauproduktes oder einer nicht geregelten Bauart nach den Landesbauordnungen (§§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 Musterbauordnung [MBO]).

Bauprodukte und Bauarten sind verwendbar, wenn bei ihrer Verwendung die baulichen Anlagen

  • bei ordnungsgemäßer Instandhaltung
  • während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die Anforderungen der Landesbauordnungen oder aufgrund der Landesbauordnungen erfüllen und gebrauchstauglich sind (§ 3 Abs. 2 MBO).

Zu diesen Anforderungen gehören vor allem

  • Standsicherheit
  • Schutz gegen schädliche Einflüsse
  • Gesundheitsschutz und Schutz der natürlichen Lebensgrundlage
  • Brandschutz
  • Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz
  • Verkehrssicherheit

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 MBO).

Nicht geregelt bedeutet, dass

es für ein Bauprodukt allgemein anerkannte Regeln der Technik oder technische Baubestimmungen (technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile) nicht gibt (§ 17 Abs. 3 MBO) oder es für ein Bauprodukt in der Bauregelliste A zwar bekannt gemachte technische Regeln gibt, das Bauprodukt aber von diesen technischen Regeln in der Bauregelliste A wesentlich abweicht (§ 17 Abs. 3 MBO) oder es für eine Bauart allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt (§ 21 Abs. 1 MBO) oder es für eine Bauart von den obersten Bauaufsichtsbehörden eingeführte technische Bestimmungen zwar gibt, die Bauart aber wesentlich von den technischen Baubestimmungen abweicht (§ 21 Abs. 1 MBO).

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt nur das DIBt.

Regupol® BA und Regupol® E48 sind bauaufsichtlich zugelassen.

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Benötigen Materialien zur Trittschalldämmung unter Estrich eine Europäisch Technische Zulassung?

Materialien zur Trittschalldämmung unter Estrich bedürfen auf europäischer Ebene einer Europäisch technischen Zulassung (ETA), da folgendes für sie zutrifft:

Sie unterlegen weder einer harmonisierten Norm, noch liegt ein Mandat für eine solche vor.
Ferner wäre eine ETA auch notwendig wenn

  • Sie wesentlich von der harmonisierten Norm abweichen,
  • wenn ein Mandat für eine harmonisierte Norm vorliegt. Dann könnte für einen befristeten Zeitraum eine ETA erteilt werden.

Die Länder, die eine ETA vorschreiben sind:

Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, ‚Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Großbritannien, Türkei.
Bauprodukte, die eine ETA besitzen, müssen mit dem CE-Zeichen versehen werden.

Die ETA dient als Nachweis für die Eignung und Unbedenklichkeit von Bauprodukten für ihren vorgesehenen Zweck. Die ETA erstreckt sich auf folgende Eigenschaften:

  • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz
  • Nutzungssicherheit
  • Schallschutz
  • Energieeinsparung, Wärmeschutz

Die ETA wird von der EOTA vergeben. Die European Organization for Technical Approvals ist die auf der Grundlage der Bauproduktenrichtlinie gebildete Organisation, in der die von den EU-Staaten und von den am EWR-Abkommen beteiligen EFTA-Staaten benannten Stellen für die Erteilung der Europäisch Technischen Zulassungen vertreten sind. Informationen zur EOTA: www.eota.eu

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Welche Seite muss ich bei Regupol® E48 und Regupol® BA nach unten legen?

Regupol® E48 und Regupol® BA haben eine unterseitige Profilierung. Diese Profilierung wird grundsätzlich nach unten verlegt. Eine umgekehrte Verlegung ist nicht zulässig und beeinflusst die trittschalldämmenden Eigenschaften negativ.

Verarbeitungsempfehlung

Regupol® E48 und Regupol® BA

Im Bereich Trittschalldämmung unter schweren Estrichen ist der Dämmstoff in einer Lage auszuführen, sofern nicht anders verlangt.

Die elastische Lagerung ist nur dann wirksam, wenn beim Einbau bestimmte Vorgaben beachtet werden. Insbesondere ist hier sorgsam darauf zu achten, dass es zu keinen direkten Verbindungen (Körperschallbrücken) zwischen dem Estrich oder dem zu erstellenden Fußbodensystem und der Bodenplatte bzw. Betondecke und / oder aufgehenden Bauteilen kommt.

Die Verlegung erfolgt auf einem besenreinen Untergrund. Überstehende Betonspitzen sind abzufräsen, hervorstehende Bewehrungsteile sind zu entfernen. Die Betonspitzen sollten 3 mm nicht überschreiten. Die profilierte Seite ist immer nach unten zu verlegen!

Zunächst werden die Randdämmstreifen an allen aufgehenden Bauteilen lückenlos in einer Höhe von mind. 1 cm über Höhe des Fertigfußbodens angeklebt. Hierzu können entsprechend anzufertigende Streifen aus Regupol® E48 / Regupol® BA bzw. Mineralfaser-Randdämmstreifen in mind. 10 mm Dicke verwendet werden

Anschließend ist Regupol® E48 / Regupol® BA lückenlos zu verlegen. Die Stöße werden stumpf gestoßen und mit geeignetem Klebeband (bspw. Tesa® Duct-Tape) abgeklebt.

Nach der Verlegung wird Regupol® E48 / Regupol® BA mit einer handelsüblichen PE-Folie (0,2 mm) abgedeckt. Die Folienstöße sollten ca. 20 cm überlappen und müssen mit einem geeigneten Klebeband (s. o.) abgeklebt werden. Im Randbereich sollte die Folie mind. 20 cm überstehen und an den aufgehenden Bauteilen hochgezogen werden.

Regupol® E48 / Regupol® BA ist unempfindlich gegen Feuchtigkeit, sollte jedoch gegen Nässe geschützt und trocken gelagert werden. Weiter ist das Material vor Chemikalien, Öle und Fette etc. zu schützen.

Es ist darauf zu achten, dass Regupol® E48/Regupol® BA unter Berücksichtigung der technischen Originaldatenblätter insbesondere unter Einhaltung der statischen Dauerlast verwendet wird.

 

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Wie kann ich Regupol® am besten schneiden?

Regupol® kann vor Ort mit einem scharfen Messer, beispielsweise einem Cuttermesser in Profiqualität geschnitten werden. Größere Dicken können auch mit einer Stichsäge feiner Zahnung, möglichst ungeschränkt, gesägt werden.

Zuschnitt von Regupol zum Lärmschutz

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Muss ich Randdämmstreifen aus Regupol® verwenden?

Für die seitliche Entkopplung des Estrichs mittels Randdämmstreifen können Regupol® Randdämmstreifen verwendet werden. Diese werden vor Ort oder vorab im BSW Werk geschnitten. Des Weiteren ist der Einsatz von handelsüblichen Mineralfaser Randdämmstreifen in mind. 10 mm Dicke möglich.

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Was bedeuten die Dickenangaben 8/17 mm oder 4/8 mm?

Regupol BA zur Trittschalldämmung

Die Dickenangaben 8/17 mm und 4/8 mm stehen für die Profilierungsdicken.

Regupol® BA und Regupol® E48 sind unterseitig profiliert. Die dickste Stelle beträgt demnach bei Regupol® BA 17 mm, die dünnste Stelle 8 mm. Bei Regupol® E48 liegt die Dicke demnach bei 8 mm und 4 mm. Die Standardrollen haben folgende Abmessungen:

Regupol® BA    10.000 x 1.250 x 8/17 mm

Regupol® E48   13.040 x 1.150 x 4/8 mm

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Wie führe ich eine schwimmende Maschinenfundamentisolierung aus?

Grundsätzlich richten sich Material und Dicke der Elastomerschicht nach der einwirkenden Auflast und der angestrebten Körperschallisolation.

Die elastische Lagerung ist nur dann wirksam, wenn beim Einbau bestimmte Vorgaben beachtet werden. Insbesondere ist hier sorgsam darauf zu achten, dass keine direkten Verbindungen (Körperschallbrücken) zwischen dem Fundament und dem Baugrund bzw. der Bodenplatte entstehen. Des Weiteren ist auch hier darauf zu achten, dass die Oberseite der Bodenplatte bzw. Fundamentplatte, auf die anschließend Regufoam® oder Regupol® verlegt wird, eine glatte, ebene Oberfläche aufweist.

Bei einer vollflächigen Maschinenfundamentisolierung werden Regufoam® oder Regupol® auf der Fundamentplatte / Bodenplatte lückenlos verlegt. Die Stöße zwischen den Matten werden mit Klebeband abgedeckt, welches als Abdichtung und Sicherung gegen ein Verrutschen der Matten dient. Um die Gefahr von Undichtigkeiten bei einer mehrfachen Verlegung der Materialien zu verringern, sollten die Lagen versetzt verlegt werden, sodass die Stöße nicht direkt übereinander angeordnet sind.

Die Anpassung im Randbereich der Fundamentplatten erfolgt vor Ort durch Zuschneiden der Matten mit einem scharfen Messer. Nach der Verlegung werden die Matten zusätzlich mit einer handelsüblichen PE-Folie (0,2 mm) abgedeckt. Hierbei sollte die Folie ca. 20 cm überlappend verlegt werden, um eine dichte und undurchlässige Abdeckung der Materialien zu gewährleisten. Im Randbereich sollte die Folie ca. 15 – 20 cm überstehen, um die Ränder der Dämmstoffe zusätzlich zu schützen.

Regufoam® und Regupol® sind unempfindlich gegen Feuchtigkeit. Das Material Regufoam® muss jedoch gegen eindringendes Wasser und Frost geschützt werden, da die geforderte Köperschallisolierung von Regufoam® in gefrorenem Zustand aufgrund der Materialerhärtung nicht mehr gewährleistet werden kann. Das Lager sollte deshalb gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden. An den Randbereichen werden die Dämmstoffe senkrecht aufgestellt und mittels Klebeband fixiert. Die PE-Folie wird an den Seiten hochgezogen.

Regupol® Bahnenware ausrollen
Zuschneiden mit scharfem Messer
Verlegung in der Schalung mit Profilierung nach unten
Auflegen einer 0,2 mm PE-Folie und anschließendes Betonieren

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Müssen mehrere Lagen Regupol® / Regufoam® miteinander verklebt werden?

Eine mehrlagige Verlegung von Regupol® oder Regufoam® richtet sich nach den Anforderungen an die angestrebte Körperschallisolation. Ist eine mehrlagige Unterlegung vorgeschrieben, sind die Dämmstoffe lose zu verlegen. Mehrere Lagen werden nicht verklebt oder fixiert. Um die Gefahr von Undichtigkeiten bei einer mehrlagigen Verlegung der Materialien zu verringern, sollten die Lagen versetzt verlegt werden, sodass die Stöße nicht direkt übereinander angeordnet sind (Kreuzverbund). Die Fugen zwischen den einzelnen Bahnen werden mit Klebeband fixiert.

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Warum muss Regupol® / Regufoam® vor dem Betonieren mit PE-Folie abgedeckt werden?

Regupol®  / Regufoam® zur Schwingungsisolierung oder zur Trittschalldämmung unter Estrich wird mit einer handelsübliche PE-Folie (0,2 mm) abgedeckt um Körperschallbrücken in Form von Stegen zu vermeiden. Aufgrund der offenen Faserstruktur des Regupol® kann sich der Ortbeton in das Material setzen und somit zur Versteifung der elastischen Lagerung führen, im ungünstigsten Fall zu einer direkten Körperschallübertragung. Weiter wird eine evtl. Stegbildung zwischen den Materialstößen vermieden.

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Wie kann ich Regupol® / Regufoam® an Außenwänden und aufgehenden Bauteilen befestigen? Und warum darf ich elastische Werkstoffe zur Köperschallentkopplung nicht mit handelsüblichen Dämmstoffdübeln befestigen?

Im Bereich der Erschütterungsentkopplung von Gebäudefundamenten oder Tunnelaußenwänden und im Bereich der Maschinenfundamentisolierung erfolgt die seitliche Isolierung mit Regupol® / Regufoam® Dämmplatten. Für die Befestigung der Dämmplatten empfiehlt sich der 1-komp. PU-Kleber Kerfaflex® auf Polyurethan-Basis. Hierzu sollte der Haftgrund tragfähig, sauber, trocken, staub- und fettfrei sein. Die Anbringung erfolgt mittels Hand oder Luftdruckpistole.

Die mechanische Anbringung größerer Flächen erfolgt mit Regupol® Montagehilfe. 

Weiter Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage oder im Login-Bereich. Eine mechanische Befestigung von Regupol® und Regufoam® an vertikalen Flächen mit handelsüblichen Dämmstoffdübeln kann aufgrund der resultierenden Körperschallübertragung nicht empfohlen werden.

 

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