Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Trittschalldämmschichten zur Verwendung in/unter Aufenthaltsräumen dürfen in Deutschland nach  Landesbauordnungen (LBauO) grundsätzlich nur auf der Basis allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DlBt) verwendet werden.

Regupol® E48 besitzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Trittschalldämmbahn auf Massivdecken zur Verbesserung der Trittschalldämmung für den Nachweis des Schallschutzes nach DIN 4109. Die Trittschalldämmbahn wird hierbei einlagig unter schwimmendem Estrich nach DIN 18560-2 angeordnet.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für Trittschalldämmschichten.


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